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Kosten

Ich biete Ihnen meine Leistungen zu den folgenden Konditionen an:

Angebot Dauer Preis
Psychotherapie und Beratung
von Einzelpersonen
50 Min.   85,- Euro
Psychotherapie und Beratung
von Paaren und Familien
90 Min. 150,- Euro
Coaching von Privatpersonen 90 Min. 150,- Euro
Coaching im Auftrag von Organisationen nach Vereinbarung

Vor dem ersten persönlichen Gespräch biete ich Ihnen ein kostenloses telefonisches Vorgespräch an, in dem wir Ihr Anliegen klären und Sie sich einen ersten Eindruck vermitteln können. Selbstverständlich stehe ich Ihnen dabei auch für Fragen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass ich eine Privatpraxis führe und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind oder über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung verfügen ist es möglich, die Kosten teilweise oder ganz erstatten zu lassen, dies hängt von dem individuellen Versicherten-Tarif ab. Paartherapie ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Bitte klären Sie die Kostenerstattung im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Eine Nichterstattung bzw. Teilerstattung der Privatkrankenkasse hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.

Vorteile für Selbstzahler:

  • Kurze Wartezeiten: In der Regel kann ich innerhalb von 4 Wochen einen Gesprächstermin anbieten.
  • Privatsphäre: Ich lege meine Termine so, dass eine Begegnung mit anderen Klienten vermieden wird.
  • Absolute Vertraulichkeit: Wenn eine Psychotherapie bei der Krankenkasse aktenkundig wird, kann dies zu Nachteilen beim Versicherungswechsel oder beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Auch bei einer Verbeamtung oder bei der Entscheidung rund um die Besetzung einer Führungsposition spielen derartige Vorinformationen eine wichtige Rolle.
  • Zeitersparnis: Da keine langwierige Antragstellung zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse erforderlich ist, können wir uns vom ersten Gespräch an auf Ihr Anliegen konzentrieren.
  • Hohe Flexibilität: Wir können individuell nach Ihren Bedürfnissen vereinbaren, wie häufig, in welchen Abständen und mit welcher Zeitdauer wir uns zu Gesprächen verabreden.
  • Steuerliche Vorteile: Sie können die Sitzungskosten gemäß § 33 EstG unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" steuerlich absetzen.

Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 48 Stunden vor dem Termin ab. Erfolgt eine Absage nicht rechtzeitig, wird der volle Kostensatz in Rechnung gestellt, wenn der Termin kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.